Der Heilpraktiker für Psychotherapie übt die Heilkunde berufsmäßig aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus wissenschaftlich gesicherten Forschungsergebnissen und Erkenntnissen. Ihm liegt neben der Krankheitsdiagnostik sowie der Krankheitsbehandlung auch die Gesundheitsvorsorge am Herzen. Hierzu gehört die Einbeziehung von körperlichen sowie auch seelischen Beschwerden. Schwerpunkt der Behandlungen sind das große Spektrum der Beschwerden, bei denen sich Menschen krank oder in ihrer beruflichen, familiären und sozialen Leistungsfähigkeit eingeschränkt fühlen.

Erfragen Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen besteht die Möglichkeit der Kostenbeteiligung oder es ist möglich, eine freiwillige Zusatzversicherung zur Abdeckung von Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Dies bieten auch verschiedene Versicherungen an.

Alternative Heilmethoden, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden, z.B. Therapien für das seelische Gleichgewicht, können steuerlich als „aussergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden. Ein Attest des Arztes ist dafür nicht nötig. (BFH: VI ZR 27/13)